Großzügiges Wohnen im herrlichen Resthofgebäude mit Anbau
In wunderbarer, ländlicher Lage von Hamm-Uentrop, dürfen wir Ihnen dieses historische und wohnsanierte Resthofgebäude mit attraktivem Anbau präsentieren. Das ursprüngliche Gebäude mit seinem urigen Charme, wurde über die Jahre zu einem attraktiven Wohnhaus aufbereitet und bietet mit dem 1985 errichteten Anbau selbst einer XXL-Familie eine beeindruckende Wohnfläche von ca. 237 m² Größe zzgl. ca. 100 m² Nutzfläche. Perfekt aufgeteilt ist dieses Haus auf zwei Etagen mit gleich mehreren Schlafräumen und jeweils einem Badezimmer auf jeder Wohnebene. Abstellräume und ein moderner Hauswirtschaftsraum stehen ebenso zur Verfügung, wie eine große z. B. als (Wohnmobil)-Garage nutzbare Remise. Ein weiteres Highlight ist der erwähnte, 1985 erstellte und verklinkerte Anbau mit offener Holzbalkendeckenkonstruktion und einem großen Kamin. Die hier verbauten bodentiefen Fenster geben den Weg und Blick frei, auf das ca. 1.140 m² große Gartengrundstück mit seinem überdachten Terrassenbereich. Die Liste der bis vor kurzem durchgeführten Sanierungsmaßnahmen ist lang und sorgt für eine überschaubare Investition zur zukünftigen, individuellen Ausstattung ganz nach Ihren Wünschen. Erst 2016 wurde ein Pelletofen installiert, welcher im Zusammenspiel mit dem Kamin im Erdgeschoss und einem Kachelofen im Obergeschoss eine wohlige Wärme verbreitet. Die im Haus verlegte Fußbodenheizung wird mit Strom betrieben und komplettiert das Heizsystem mit mehreren Kamin- und Pelletöfen. Ein modernes Hauptbad im Erdgeschoss wurde erst 2010 erstellt. Freunde ländlichen Wohnens und großzügiger Raumaufteilungen, werden mit dieser Immobilie ihren Wohntraum erfüllen können. Ein ausführliches Exposé mit umfassenden Objektinformationen, erhalten sie von uns auf Anfrage.
Art: Verbrauchsausweis
Energieverbrauchswert aus der Skala des Energieausweises: 90,5 kWh
Wesentlicher Energieträger: Holzpellets
Baujahr des Wohngebäudes: 1940/1985
Baujahr Anlagentechnik: 1979/1982
Energieeffizienzklasse: C
Verbraucherinformation und Widerrufsrecht
Seit dem 13. Juni 2014 können Maklerverträge widerrufen werden. Das Widerrufsrecht betrifft ausschließlich den Maklervertrag selbst und dient ausschließlich dem Schutz des Verbrauchers. Der vermittelte Kauf- oder Mietvertrag ist grundsätzlich nicht betroffen. Wir informieren Sie umfassend zum » Verbraucherinformation und Widerrufsrecht.